Lizenz- und Nutzungsbedingungen für die Software X-Pire!


Begriffsbestimmungen

Im Hinblick auf den uneinheitlichen Sprachgebrauch werden die nachfolgenden, wesentlichen Begriffe für diese Lizenzbedingungen wie folgt definiert:


  • X-Pire!: Das Browserplugin bzw. die Software X-Pire!.

  • Vertragsgegenstand: Die Nutzung der Software X-Pire!.

  • Lizenzgeber: X-Pire! GmbH, Science Park 1, 66123 Saarbrücken..

  • Endanwender: Diejenige natürliche Person, die X-Pire! installiert und / oder nutzt.

  • Inhalte: Unter Verwendung der Verschlüsselungsfunktion von X-Pire! in das Internet eingestellte Fotografien, Abbildungen, etc.

  • Gültigkeitsdauer: Zeitraum in dem die Inhalte von X-Pire! bei Abruf entschlüsselt werden können.

 

Nutzungshinweise


X-Pire! gibt dem Endanwender die Möglichkeit, einmal in das Internet eingestellte Inhalte unter bestimmten Bedingungen zurückzurufen und diese nur für eine bestimmte Gültigkeitsdauer im Internet zu veröffentlichen. Der Schutz der Privatsphäre des Endanwenders im Internet kann von X-Pire! und dem Lizenzgeber dabei allerdings nicht absolut gewährleistet werden, auch wenn die Inhalte dauerhaft verschlüsselt sind.


Um die Inhalte in sozialen Netzwerken und Internetseiten für Dritte darzustellen, wird der Inhalt während der Gültigkeitsdauer im Browser der Internetnutzer automatisch entschlüsselt. Im entschlüsselten Zustand können die Inhalte dann kopiert werden, z.B. durch das Anfertigen eines Screen-Shots.


Gleichwohl erreicht X-Pire! ein insgesamt weitaus höheres Schutzniveau, als es ohne den Einsatz von X-Pire! der Fall wäre. Gegen gezielte Angriffe während der Gültigkeitsdauer, bietet X-Pire! systembedingt keinen Schutz. Vor diesem Hintergrund gewährt der Lizenzgeber dem Endanwender eine Lizenz von X-Pire! zu nachfolgenden Bedingungen:


Nutzungsrecht

Der Lizenzgeber gewährt dem Endanwender, ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an X-Pire!. Das Nutzungsrecht umfasst die Installation auf beliebig vielen Computern. Der Lizenzgeber stellt dem Endanwender X-Pire! in digitaler Form zur Verfügung.


Urheberrechte – Geistiges Eigentum


Der Lizenzgeber behält sich alle weiteren Rechte an X-Pire! vor. X-Pire! wurde unter Verwendung von Programmierwerkzeugen (Tools) erstellt, deren Arbeitsergebnisse nur bei Nennung der eingesetzten Programmierwerkzeuge und der entsprechend anwendbaren Lizenz verbreitet werden dürfen. Rechte an dem Code der Programmierwerkzeuge selbst, liegen bei den jeweiligen Urhebern. X-Pire! wurde unter Einbeziehung folgender Lizenzen erstellt:


Tool


Lizenz:

Scala


http://www.scala-lang.org/node/146

Lift


http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0.html

PostgreSQL


http://www.postgresql.org/about/licence

reCaptcha


http://www.google.com/recaptcha/terms

reCaptcha Library


http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Java


http://www.java.com/de/download/license.jsp

Gecko SDK


http://www.mozilla.org/MPL/MPL-1.1.html

 

 

Eine Liste der Libraries, die von X-Pire! verwendet werden, kann auf der Internetseite des Lizenzgebers abgerufen werden.


Code der entsprechend gekennzeichnet ist, wurde unter Verwendung des jeweils benannten Tools und der entsprechenden Library erstellt.


Code der nicht explizit gekennzeichnet und benannt wird, steht im alleinigen Urheberrecht des Lizenzgebers und ist durch Urheberrechtsgesetze, internationale Verträge oder andere nationale Gesetze geschützt. Der Endanwender erhält durch den Download von X-Pire! und durch die Nutzung von X-Pire! keine über das in Ziffer 1. genannte Nutzungsrecht hinausgehende Rechte an X-Pire!. Der Begriff „X-Pire!“ ist in Deutschland markenrechtlich geschützt.


Sonstige Einschränkungen

Der Endanwender ist nicht berechtigt X-Pire! zu vermieten oder zu verleasen, an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Form zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Der Endanwender ist nicht dazu berechtigt, X-Pire! durch Rückerschließung (Reverse Engineering) oder in sonstiger Form zu bearbeiten, insbesondere auch nicht zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dies ist nach anwendbarem Recht ausdrücklich gestattet.


Datenerhebung – Datenschutz

Der Lizenzgeber legt großen Wert auf den Schutz der Privatsphäre des Endanwenders und seiner Daten. Alle unter Einsatz von X-Pire! in das Internet eingestellten Inhalte, werden von X-Pire! verschlüsselt. Der Lizenzgeber sichert Anonymität bei der Nutzung von X-Pire! zu.


Der Lizenzgeber erhält außerhalb der Buchhaltung keine personenbezogenen Informationen über den Endanwender. Sollten bei der Nutzung von X-Pire! doch ausnahmsweise personenbezogene Daten anfallen, werden diese von dem Lizenzgeber nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften des BDSG und TMG erhoben, verarbeitet und gespeichert.



Nutzerkonten

Der Endanwender legt für die Nutzung von X-Pire! ein Nutzerkonto an. Dabei muss der Endanwender lediglich eine E-Mail-Adresse und ein selbst gewähltes Passwort in X-Pire! hinterlegen.


Um X-pire! nutzen zu können, muss der Endanwender ein Abonnement buchen. Der Preis dieses Abonnements ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der erstmaligen Buchung des Abonnements aktuellen Preisliste des Lizenzgebers, die über dessen Internetseite abgerufen werden kann.


Das Abonnement hat eine Laufzeit von 90, 180 oder 360 Tagen und verlängert sich nicht automatisch. Eine Ausnahme stellt die Bezahlart "PayPal - wiederkehrendes Abonnement" dar. In diesem Fall verlängert sich das Abonnment automatisch um die eigentliche Laufzeit wenn es nicht vor Ablauf der aktuellen Gültigkeit gekündigt wird. Der Endanwender kann dieses wiederkehrende Abonnment jederzeit über sein PayPal Konto kündigen.


Ein Abonnement, das der Endanwender für die Nutzung von X-Pire! erworben hat, ist an das Nutzerkonto des Endanwender gebunden. Es ist nicht auf andere Nutzerkonten übertragbar.


Bei Verlust der E-Mail-Adresse ist eine weitere Nutzung des X-Pire!-Accounts nicht mehr möglich. Das gekaufte Abonnement verfällt nicht, ist jedoch bei Verlust der E-Mail-Adresse nicht mehr nutzbar.


Programmänderungen

Der Endanwender erhält im Rahmen der Lizenzierung kein Bearbeitungsrecht.


Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.


Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzmechanismen ist unzulässig.


Fremde Schutzrechte und Gewährleistung


Der Lizenzgeber sichert zu, dass X-Pire! nicht gegen Rechte Dritter verstößt.


Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die X-Pire! in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den auf der Internetseite von X-Pire! genannten Anforderungen nicht gerecht wird. Der Lizenzgeber lehnt jegliche weitergehende Gewährleistung, insbesondere die stillschweigende Gewährleistung für einen bestimmten Zweck ab.


Der Lizenzgeber sichert nicht zu, dass X-Pire! sowie die zur Entschlüsselung der Inhalte benutzten Systeme in Zukunft ohne Einschränkung verfügbar sind. Insbesondere wird keine Verfügbarkeit der Entschlüsselungsfunktionen von X-Pire! garantiert. Der Lizenzgeber weißt explizit darauf hin, dass die Verfügbarkeit der Entschlüsselungsfunktionen von X-Pire! von der Funktionsfähigkeit und Leistung der Internetanbindung des Endanwenders an die Server des Lizenzgebers abhängt.


Der Lizenzgeber sichert nicht zu, dass die Verschlüsselung von Inhalten mit X-Pire! auch bei zukünftigen Änderungen der Umgebungen (z.B. Facebook, Wer-kennt-wen etc.), in die die Inhalte hochgeladen werden, fortwirkt.


Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass die mit X-Pire! verschlüsselten Inhalte auch in künftigen Versionen des jeweiligen Browsers für den X-Pire! entwickelt wurde, problemlos verschlüsselt und angezeigt werden.


Gleichwohl hat der Lizenzgeber die Funktionsfähigkeit von X-Pire! in den zum jeweiligen Release-Termin von X-Pire! aktuellen und angebotenen Browserversionen getestet.



Haftung

Die Ansprüche des Endanwenders gegen den Lizenzgeber auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.


Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Lizenzgeber oder durch einen Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers beruhen, haftet der Lizenzgeber unbeschränkt.


Für sonstige Schäden, die auf anderen Pflichtverletzungen durch den Lizenzgeber beruhen, haftet der Lizenzgeber nur unbeschränkt, wenn eine garantierte Beschaffenheit nicht vorhanden ist oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lizenzgebers vorliegt. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Lizenzgeber nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit.


Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit des Lizenzgebers verursacht werden, haftet der Lizenzgeber nur, sofern durch den Lizenzgeber eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung eines gesondert vereinbarten Zwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Lizenzgewährung typischerweise gerechnet werden muss.


Die Haftung des Lizenzgebers für schuldhaften Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die gesicherten Inhalte auf Grund eines Programmfehlers von X-Pire! vor Ablauf der Gültigkeitsdauer unlesbar gemacht werden sollten. Der Endbenutzer ist verpflichtet Sicherheitskopien der mit X-pire! verschlüsselten Dateien anzufertigen, bevor er Sie mit X-Pire! verschlüsselt.


Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter des Lizenzgebers. Die Haftung des Lizenzgebers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).


Der Lizenzgeber haftet nicht für Verhalten Dritter. Die mit X-Pire! verschlüsselten Inhalte können digital kopiert oder heruntergeladen werden, sobald Sie im Browser entschlüsselt werden. Digitale Kopien der Inhalte werden nicht von X-Pire! geschützt und können auch nach Ablauf der Gültigkeitsfrist im Internet neu veröffentlicht und angezeigt werden. Sie verfallen nicht.


Eine digitale Kopie kann auch durch Anfertigung eines Screenshots hergestellt werden. Auch die daraus entstandenen Dateien unterliegen nicht dem Schutz durch X-Pire! und verfallen nicht.


Der Lizenzgeber haftet nicht für den Verlust von Credits, der auf einen Verlust der Zugangsdaten zum Nutzerkonto des Endanwenders zurückzuführen ist.


Schlussbestimmungen

Dem Endanwender ist die Verwendung der vorliegenden Lizenzbedingungen durch den Lizenzgeber bekannt. Er hatte die Möglichkeit, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. Sofern der Endanwender allgemeine Geschäftsbedingungen über die Lizenzierung von Software verwendet, werden diese zurückgewiesen. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Lizenzbedingungen beinhalten, sowie besondere Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen des Lizenzgebers erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn der Lizenzgeber hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.


Der Lizenzgeber und der Endanwender vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus dieser Lizenz die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


Ist der Endanwender Kaufmann i.S.d Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus diesen Lizenzbedingungen und der Nutzung von X-pire! ergebenden Streitigkeiten der Wohnsitz des Lizenzgebers in Saarbrücken, Deutschland. Der Lizenzgeber ist jedoch auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort irgendwelcher mit der Lizenzierung in Zusammenhang stehender Leistungen zu erheben.


Sollten sich die Regelungen in den deutschen und in den englischen Lizenz- und Nutzungsbedingungen widersprechen, ist die deutsche Version maßgeblich.